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Gebrauchtwagen defekt verkaufen
- Wir kaufen von Hot bis Schrott
Wir kaufen Autos mit Motorschaden, Unfallwagen repariert oder nicht repariert, Gebrauchtwagen mit Mängel und ohne TÜVEin defektes Fahrzeug lässt sich in der Regel gar nicht so leicht verkaufen. Der Verkäufer steht vor dem Problem das Fahrzeug transportieren zu müssen. Das Organisieren und Mieten eines Transporters lohnt sich bei den meisten Fahrzeugen mit Schaden nicht, da die Kosten hierfür meist einen Großteil des Verkaufspreises betragen.
Für den Verkäufer ist es also optimal einen Käufer zu finden, welcher das Fahrzeug abholt und ordnungsgemäß transportiert und dafür die Kosten übernimmt.
- A
- Abgasproblem
- abgefahrenen Reifen
- abgemeldeten Zustand
- abgenutzen Innenraum
- ABS Lampe an
- Airbag Lampe an
- Airbag Leuchte
- allen Mängeln
- alten Reifen
- angehendem Motorschaden
- angehendem Turboladerschaden
- angehendem Turboschaden
- anstehenden Reparaturen
- anstehender Inspektion
- ausgeschlagenem Radlager
- auslaufendem Öl
- B
- Benzinpumpe defekt
- beschädigten Bremsen
- beschädigter Achse
- beschädigter Lenkung
- beschädigter Windschutzscheibe
- beschädigter Ölwanne
- Beulen
- D
- defektem ABS
- defektem AGR
- defektem AGR Ventil
- defektem Ausrücklager
- defektem Dieselpartikelfilter
- defektem DPF
- defektem Getriebe
- defektem Injektor
- defektem KAT
- defektem Kühler
- defektem Licht
- defektem Luftmassenmesser
- defektem Motor
- defektem Motorsteuergerät
- defektem Steuergerät
- defektem Turbo
- defektem Turbolader
- defektem Zahnriemen
- defektem Zweimassenschwungrad
- defektem Zündschloss
- defekten Bremsbelägen
- defekten Bremsen
- defekten Bremsklötzen
- defekten Einspritzdüsen
- defekten Fensterhebern
- defekten Kolbenringen
- defekten Scheibenwischern
- defekten Scheinwerfern
- defekten Stoßdämpfer
- defekten Türschlössern
- defekter Beleuchtung
- defekter Dieselpumpe
- defekter DPF
- defekter Einspritzpumpe
- defekter Elektronik
- defekter Klimaanlage
- defekter Kopfdichtung
- defekter Kupplung
- defekter Lichtmaschine
- defekter Multitronic
- defekter Nockenwelle
- defekter Servolenkung
- defekter Steuerkette
- defekter Tiptronic
- defekter Wasserpumpe
- defekter Windschutzscheibe
- defekter Zylinderkopfdichtung
- defekter Zündung
- defekter Ölpumpe
- defekter Ölwanne
- Diebstahlschaden
- Dieselpumpe defekt
- Dieselpumpenschaden
- E
- Einspritzpumpen Schaden
- Elektronikproblemen
- erhöhtem Ölverbrauch
- Euro 2
- Euro 3
- Euro 4
- Euro 5
- F
- Falschbetankung
- falschem Kraftstoff
- Fehlern
- Frost Motorschaden
- fälligem Service
- fälligem TÜV
- fälliger Inspektion
- G
- gebrochener Achse
- gelber Plakette
- gelängter Kette
- gerissenem Anschnallgurt
- gerissenem Keilriemen
- gerissenem Zahnriemen
- gerissenem Zylinderkopf
- gerissener Scheibe
- gerissener Steuerkette
- Getriebeschaden
- H
- Hagelschaden
- Hochdruckpumpe defekt
- hohem Spritverbrauch
- hohem Ölverbrauch
- I
- Injektor Schaden
- K
- kapitalem Motorschaden
- kapitalen Motorschaden
- kaputer Elektronik
- kaputtem DPF
- kaputtem KAT
- kaputtem Kühler
- kaputtem Motor
- kaputten Bremsen
- kaputten Reifen
- kaputten Stoßdämpfer
- kaputten Verbrennungsmotor
- kaputter Abgasanlage
- kaputter Batterie
- kaputter Hochdruckpumpe
- kaputter Kopfdichtung
- kaputter Kupplung
- kaputter Lichtmaschine
- Keilriemenriss
- Kette defekt
- klapperndem Motor
- Kompressionsschaden
- Korrosion
- Kratzern
- Kupplungsschaden
- Kühlwasserschaden
- Kühlwasserverlust
- L
- Lackschaden
- langer Standzeit
- leerer Batterie
- Leistungsverlust
- leuchtender Kontrolllampe
- leuchtender Motorkontrollleuchte
- M
- Marderbiss
- Mehrwertsteuer
- Motorkontrolleuchte
- Motorschaden
- Motorüberhitzung
- Mängelliste
- Mängeln
- Mängeln für den Tüv
- O
- ohne Farhrzeugschein
- ohne Motor
- ohne TÜV
- P
- Partikelfilterproblem
- Pleullagerschaden
- porösen Dichtungen
- Problemen
- Q
- qualmendem Auspuff
- qualmendem Motor
- R
- rauchendem Motor
- Riß im Zylinderkopf
- Rost
- rostigen Endtopf
- S
- Schaden
- Schaden am Multitronic
- Schadstoffklasse Euro 3
- Scheibenwischer Defekt
- schleifender Kupplung
- Schlüsselproblem
- schummelsoftware
- schwammiger Lenkung
- Schäden
- Standschaden
- Steinschlägen
- Steuerkettenproblem
- Steuerkettenschaden
- Sturmschaden
- T
- Totalschaden
- tropfendem Kühlwasser
- tropfendem Öl
- Turboladerschaden
- Turboschaden
- U
- Unfallschaden
- unrepariertem Motorschaden
- unrepariertem Unfall
- Unterbodenrost
- Unwetterschaden
- V
- Ventil Schaden
- verstopftem Partikelfilter
- verstopften Dieselpartikelfilter
- Vorschaden
- W
- Wasserschaden
- Wasserverlust
- wenig TÜV
- Wildschaden
- Wildunfall
- wirtschaftlichen Totalschaden
- ü
- überdrehtem Motor
- Z
- Zahnriemenschaden
- Zylinderkopfdichtungsschaden
- Zylinderkopfschaden
- Ö
- Öl im Wasser
- Ölpumpenschaden
- Ölverbrauch
- Ölverlust
nützliche Tipps zum Autoverkauf in Deutschland
KFZ Versicherung nach Autoverkauf kündigen, aber wie?
Wer ein Gebrauchtwagen verkauft, benötigt für das verkaufte Auto die KFZ Versicherung nicht mehr. Den bestehenden Vertrag der KFZ-Versicherung zu kündigen, ist dabei verhältnismäßig sehr einfach: Auch wenn in sonstigen Situationen die Kündigung einer laufenden KFZ Versicherung nicht möglich ist, so stellt der Autoverkauf einen sehr einfachen Fall für alle Beteiligten dar. Der Vertrag als solcher ist nichtig, da durch den Verkauf des Autos die Wagnis entfällt, auf die sich der Versicherungsbetrag bezieht. Selten benötigt die KFZ-Versicherung einen Nachweis darüber, dass der Versicherungsnehmer das abgesicherte Fahrzeug tatsächlich verkaufte. Auch wenn doch, ist ein solcher Beweis einfach vorzulegen. Er führt dazu, dass das Kündigen des bestehenden Vertrages sofort und ohne weitere Kündigungsfristen erfolgt.
Wird das Fahrzeug an privat oder an einen Autohändler in Deutschland verkauft, findet die Abmeldung des KFZ beim Straßenverkehrsamt für die Region Deutschland statt. Egal, ob hiernach das Fahrzeug durch den neuen Besitzer explizit neu angemeldet wird oder eine einfache Ummeldung stattfindet. In jedem Fall erhält der Verkäufer eine Abmeldebescheinigung durch das Straßenverkehrsamt in Deutschland . Diesen Beleg sollten Sie gut aufbewaren für den Fall, dass doch etwas mit der elektronischen Übermittlung schiefläuft. Mit der Abmeldebescheinigung haben Sie immer einen Nachweis über die Stillegung und den Beweis, dass Sie das Auto verkauft haben.
Anders als bei einer ordentlichen Kündigung oder der Nutzung eines Sonderkündigungsrechtes kann das Kündigen nach dem Autoverkauf sehr formlos erfolgen, falls Ihre Versicherung darauf besteht. Prinzipiell reicht es, bei der Versicherungsagentur vor Ort vorbeizugehen und ohne ein schriftliches Kündigungsgesuch die Abmeldebescheinigung für das alte KFZ vorzulegen. Natürlich kann dies auch in Schriftform geschehen, besondere Fristen oder Standardformulierungen sind hierbei nicht zu beachten. Wie bereits erwähnt genügt die Abmeldung. Wer plant, direkt nach dem Autoverkauf ein neues Fahrzeug zu nutzen und dieses bei einer anderen Versicherung anzumelden, sollte das Kündigen relativ schnell durchführen. Nur so kommt es bei der Versicherung des neuen Fahrzeuges zu keinerlei Verzögerung.
Beim Autoverkauf empfehlen wir Ihr Auto selber abzumelden und im abgemeldeten Zustand zu verkaufen, andersrum laufen Sie Gefahr dem Käufer hinterher zu rennen. Natürlich können Sie auch im Kaufvertrag den Käufer zur Abmeldung verpflichten, machen Sie das, nur wenn Sie auch volles Vertrauen in den Autokäufer haben. Lassen Sie sich den Führerschein und den Ausweis vorzeigen und notieren Sie den genauen Übergabezeitpunkt.
Dank der Digitalisierung wird bei der KFZ-Abmeldung oder Ummeldung bereits während des Abmeldevorgangs online Ihre KFZ-Versicherung benachrichtigt. Anhand der EVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die bei der KFZ-Anmeldung hinterlegt worden ist, ist die elektronische Zuordnung für das System einfach. Kurz gefasst wird die KFZ Versicherung mit dem Abmelden automatisch gekündigt.



